Harmonisierung der gesundheitlichen Bewertung für Emissionen aus Bauprodukten (Ableitung von EU-LCI-Werten)

23.04.2024

Die Bewertung und Kennzeichnung von Materialausgasungen aus Bauprodukten in die Raumluft ist die Grundlage für tragfähige Kriterien zum Verbraucherschutz auf diesem Gebiet. Um sich europaweit auf einheitliche Werte beziehen zu können, hat die Europäische Kommission in den letzten Jahren begonnen, harmonisierte Einstufungen erheben zu lassen. Das Umweltbundesamt (UBA) unterstützt auf deutscher Ebene diese Bestrebungen und hat über die letzten Jahre bereits mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, harmonisierte LCI-Werte (Werte der „Lowest concentration of interest“) zu entwickeln. An mehreren dieser Gutachten war FoBiG beteiligt. Der neuste Bericht zu den Stoffen β-pinene, other terpenes, pentanols, 5-chloro-2-methyl-4-isothiazolin-3-one (CIT) and 2-methyl-4-isothiazolin-3-one (MIT) wurde gerade veröffentlicht. FoBiG hat den Stoffbericht zu CIT und MIT erstellt und den EU-LCI-Wert für diese Stoffe abgeleitet. 

Hintergrundinformationen zu EU-LCI-Werten finden sich auch beim UBA.